AGB SUPERBOOTH16

1. TICKETS

1.1. Mit Kauf eines Tickets für SUPERBOOTH werden der Ticketkäufer sowie die Superbooth Berlin GmbH als Veranstalter Vertragspartner. Der Eintritt zu SUPERBOOTH ist limitiert.
Ticketscript GmbH ist beauftragter Ticketing-Partner der Superbooth Berlin GmbH und führt sämtliche Zahlungsdienstleistungen aus.

1.2. Die erworbene Eintrittskarte darf nicht weiterverkauft werden. Auch eine Verwendung zu Verlosungszwecken und / oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. Ein Verstoß führt zum entschädigungslosen Verlust der Eintrittsberechtigung.

1.3. Bei Verlust des Tickets erfolgt kein Ersatz.

2. EINLASS / SICHERHEITSKONTROLLEN

2.1. Besucher unter 18 Jahren erhalten nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt zu SUPERBOOTH. Im Zweifel ist der Veranstalter berechtigt, eine Altersprüfung vorzunehmen.

2.2. Der Einlass ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Beim Einlass ist die Karte vorzuzeigen.

2.3. Sollte ein Messebesucher aus wichtigem Grund Anlass geben, kann der Veranstalter den Einlass zur Veranstaltung zu verweigern. Insbesondere stark alkoholisierte Besucher, Kleidung, die menschenverachtende, rassistische oder homophobe Aussagen signalisieren sowie das Mitführen von Speisen und Getränken (die nicht freiwillig abgegeben werden) sowie gefährliche Gegenstände z.B. Waffen, Pyrotechnik, Fackeln, Rauschmittel sind wichtige Gründe für die Verweigerung des Zutritts zur Veranstaltung durch den Veranstalter. Der Veranstalter behält sich das Recht auf Taschenkontrollen vor.

2.4. Der Besucher hat im Falle des Nichteinlasses trotz Karte das Recht auf Erstattung des Ticketpreises, außer es besteht ein wichtiger Grund (insbesondere die vorbenannten) für die Einlassverweigerung. In diesem Falle ist eine Rückgabe des Tickets/eine Erstattung des Ticketpreises nicht möglich. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

2.5. Der Veranstalter übernimmt durch den Einlass von Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedürfen, keinerlei vertragliche Verpflichtungen zur Führung einer solchen Aufsicht. Dies gilt sowohl gegenüber dem Aufsichtsbedürftigen als auch gegenüber aufsichtspflichtigen Personen sowie sonstigen Besuchern.

2.6. Ein Wiedereinlass wird gewährt.

3. ABSAGE, ABBRUCH DER VERANSTALTUNG, VERSPÄTUNG, PROGRAMMÄNDERUNG

3.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen oder ganz abzusagen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur zwei Wochen nach ursprünglichem Veranstaltungs-termin. Der Anspruch muss schriftlich formuliert mitsamt des Tickets an info@superbooth.com gesendet werden.

3.2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm oder Begleitveranstaltungen zu ändern.

3.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, gegebenenfalls Umsetzungen zu gleichwertigen Plätzen aus produktionstechnischen Gründen vorzunehmen.

4. LAUTSTÄRKE, HÖRSCHUTZ

Besucher der Veranstaltung wird empfohlen, geeigneten Hörschutz mit sich zu führen.
Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hörschäden auf Grund mangelnder Vorsorge ist ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich oder hat seine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt.

5. HAUSRECHT, VERBOTE

5.1. Der Veranstalter besitzt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände Hausrecht. Dem Sicherheitspersonal ist unmittelbar Folge zu leisten.

5.2. Verkauf und/oder Werbung ist/sind dem Besucher auf dem Gelände verboten, außer, sie wurden vorher schriftlich mit dem Veranstalter abgestimmt. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

5.3. Verstöße können einen Verweis vom Messegelände nach sich ziehen. Eine Erstattung des Ticketpreises sowie ein Anspruch auf Schadensersatz sind in diesem Fall ausgeschlossen.

6. GETRÄNKE UND LEBENSMITTEL

6.1. Getränke werden auf dem Veranstaltungsgelände ausgegeben. Auf dieses Geschirr besteht ein Pfand. Bitte denkt an die Umwelt und entsorgt Müll in den dafür vorgesehenen Behältnissen.

6.2. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt.

6.3. Beim Kauf von Speisen und Getränken entstehen vertragliche Beziehungen zum jeweiligen Gastronomen, nicht jedoch zum Veranstalter.

7. FOTOS, AUFZEICHNUNGSGERÄTE

7.1. Das Fotografieren auf dem Gelände ist nur mit Handys mit Kamerafunktion und nur für den privaten Gebrauch erlaubt.

7.2. Jedwede Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters unzulässig. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von € 10.000 verwirkt. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

7.3. Während der Veranstaltung werden zahlreiche Foto- und Filmaufnahmen angefertigt, die potenziell zum Zwecke der Veranstaltungsberichterstattung, Nachberichterstattung und allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit in verschiedenen Medien veröffentlicht werden. 


8. HAFTUNG

Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände. Die Benutzung der Garderobe erfolgt auf eigene Gefahr.

9. NUTZUNGSRECHTE, WERBERECHTE

Der Besucher erklärt sich mit dem Betreten des Messegeländes unwiderruflich damit einverstanden, dass von ihm Fotos und Bild-/Tonaufnahmen während der Veranstaltung hergestellt werden, die unentgeltlich für die Berichterstattung sowie zukünftige Bewerbung des Events in allen Medien umfassend benutzt werden dürfen. Er erklärt sich ebenso einverstanden, dass mit diesem Material Sponsoring-Akquise betrieben werden darf. Die Zustimmung bezieht sich nur auf beiläufige oder beiwerkartige Aufnahmen der Besucher während des Veranstaltungsmitschnitts / der Veranstaltungsaufnahmen.

10. DATENSCHUTZ

Der Veranstalter speichert und verarbeitet die vom Ticketkäufer angegebenen Daten für die Zwecke der beiderseitigen Vertragserfüllung. Der Veranstalter darf die Daten nur zum Zwecke der Information des Besuchers verwenden (z.B. Veranstaltungsinformationen, Newsletter, etc.)

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, ist der Gerichtsstand Berlin.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. In diesen Fällen ist die rechtsunwirksame Bestimmung bzw. die Vertragslücke durch eine solche rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen bzw. übersehenen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Superbooth Berlin GmbH, im Januar 2017